Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

Bitte beachten Sie folgende allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis Therapie Zirl

 

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Aus­stellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer Therapeutin aus­schließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer Therapeutin sofort mit.

 

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungs­beginn bekannt gegeben. Ihre Therapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversiche­rungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Therapeutin als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zustän­digen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungs­mäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss kön­nen nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständi­gen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten / des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorge­legten Honorarnote.

 

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Therapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihre Therapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen

Bereiche wie ...

Wohin? ž Behandlungsziel

Was? ž Maßnahmen der Behandlung

Wann? ž Behandlungstermine

Wie lange? ž Behandlungsdauer

Wie häufig? ž Behandlungsfrequenz

Bis wann? ž Behandlungsumfang

Wie viel? ž Kosten der Behandlung

 

2.2. Ihre Behandlung

Die Leistung Ihrer Therapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönliche individuelle Behandlung ein­schließlich Befunderhebung und Beratung behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe für die Behandlung notwendige Vor und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials Dokumentation (Krankengeschichte) und 10­-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungs­trägern, behandelnden Ärztin/Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen. Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Therapeutin

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch ­technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD­Gesetz).

Wissenschaft: Ihre Therapeutin ori­entiert sich an den aktuellen wissenschaft­lichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: Ihre Therapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Thera­peutin abzusprechen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Therapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verord­nenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch ­therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Therapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

 

2.4. Dokumentation

Ihre Therapeutin ist gesetzlich zur Doku­mentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Therapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Ein­sicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Therapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

 

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombina­tion aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entneh­men Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer Therapeutin. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer Therapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der beigelegten Honorarliste vom (Datum angeben).

 

3.2. Zahlungsmodus

Ihre Therapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer Therapeutin vereinbaren:

Barzahlung

Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung

Mit Ihrer Therapeutin vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Therapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf € 5,00 für die zweite Mahnung auf € 10,00 und für die dritte Mahnung auf € 15,00. Die Gesamt­kosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfal­lender Verzugszinsen und Mahnspesen.

 

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihre Therapeutin ist Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Therapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden so­wie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Therapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanlei­tungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Erhält Ihre Therapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihre Therapeutin darauf ansprechen und versu­chen, eine Lösung anzubieten.

 

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungs­termin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Therapeutin mitzuteilen (oder auch: spätestens einen Tag mit Praxisöffnung vor dem vereinbarten Termin). Andernfalls behält sich Ihre Therapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rech­nung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Therapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihre Therapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch therapeutisch an­dere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer Therapeutin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abge­sagte Termine dar (siehe dazu oben).

 

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten /satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chef­ärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehenmit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer Physiotherapeutin ausgestellten Honor­arnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialver­sicherungsträgers zum Kostenersatz gelangen­den Betrages. Ihre Therapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversiche­rungsträgers gegeben werden.